Ver­mitt­lungs­kri­te­ri­en Meerschweinchen

Die nach­fol­gen­den Ver­mitt­lungs­kri­te­ri­en bil­den die Grund­be­dürf­nis­se von Meer­schwein­chen, wel­che erfüllt sein müs­sen bevor wir ein Tier in ein neu­es Zuhau­se übergeben!

Zu einer Ver­mitt­lung gehört immer ein Schutz­ver­trag, mit dem Sie bestä­ti­gen, dass Ihnen die Ver­mitt­lungs­kri­te­ri­en bekannt sind und bei Ihnen ein­ge­hal­ten werden.

Wir möch­ten Sie bit­ten sich die Ver­mitt­lungs­kri­te­ri­en sorg­fäl­tig durch­zu­le­sen, bevor Sie sich mit uns in Ver­bin­dung setzen.

Unse­re Tie­re wer­den erst nach einem Check durch einen Tier­arzt ver­mit­telt. Zum Abga­be­zeit­punkt lie­gen im Nor­mal­fall kei­ne erkenn­ba­ren Krank­hei­ten vor oder Sie wer­den über Krank­hei­ten informiert.

Meer­schwein­chen sind Rudel­tie­re mit eini­gen Bedürf­nis­sen, die bei der Hal­tung ent­spre­chend berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Erst in den letz­ten Jah­ren weiß man immer mehr dar­über was Grund­be­dürf­nis­se sind und was die klei­nen Nager glück­lich macht. Die fol­gen­den Punk­te bil­den die­se Bedürf­nis­se für eine art­ge­rech­te Haltung:

Gesellschaft:

Kei­ne Einzelhaltung :

  • Meer­schwein­chen sind kei­ne Ein­zel­gän­ger, son­dern leben bevor­zugt in Klein­grup­pen oder zumin­dest paar­wei­se (z.B. Weib­chen und kas­trier­tes Böck­chen). Ein Kanin­chen ist kein Art­ge­nos­se für ein Meer­schwein­chen. Das glei­che gilt umge­kehrt: Meer­schwein­chen sind kei­ne Art­ge­nos­sen für Kanin­chen. Daher muss gewähr­leis­tet sein, dass aus­schließ­lich min­des­tens zwei Art­ge­nos­sen zusam­men leben.

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Nicht in rei­ne Böckchengruppen:

  • In der frei­en Natur fin­den sich kei­ne rein männ­li­chen Grup­pen­ver­bän­de. Daher sind rei­ne Böck­chen­grup­pen als nicht art­ge­recht einzustufen.

Meer­schwein­chen und Kinder:

  • Meer­schwein­chen sind Flucht­tie­re und für vie­le Meer­schwein­chen bedeu­tet es enor­men Stress, wenn sie stän­dig zum Kuscheln und Strei­cheln gefan­gen und fest­ge­hal­ten werden.
  • Meer­schwein­chen zei­gen oft nicht, wenn ihnen etwas gegen den Strich geht: Sie blei­ben sit­zen und las­sen vie­les über sich ergehen.
  • Wir ver­mit­teln Meer­schwein­chen nur in Fami­li­en, in denen die Eltern ihren Kin­dern einen ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang mit Tie­ren vor­le­ben und die­se nicht als Spiel­ge­fähr­ten für ihre Kin­der betrach­ten. Die allei­ni­ge Ver­ant­wor­tung für die Tie­re darf nie­mals allein in Kin­der­hän­den liegen!
  • In letz­ter Kon­se­quenz liegt die Ver­ant­wor­tung für das Wohl der Tie­re immer bei den Eltern.

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Nicht als Zuchttier:

  • Von uns ver­mit­tel­te Tie­re dürf­ten nicht zur Zucht ein­ge­setzt wer­den. Auch ein­ma­li­ges Decken wird bereits als Zucht gewer­tet und ist nicht zulässig.
  • Unse­re männ­li­chen Meer­schwein­chen wer­den aus­schließ­lich kas­triert ver­mit­telt. Weib­chen wer­den nur zu einem kas­trier­ten Böck­chen oder ande­ren Weib­chen vermittelt.

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Hal­tung:

Gehegestandort:

  • Das Gehe­ge soll­te im all­ge­mei­nen Lebens­raum ste­hen, damit die Tie­re am Leben teil­neh­men kön­nen. Kel­ler – oder Schlaf­räu­me sind als Stand­ort unge­eig­net. Gut geeig­net sind Stand­or­te in tro­cke­nen, hel­len Räu­men. Direk­te oder über­mä­ßi­ge Son­nen­ein­strah­lung und Zug­luft sind unbe­dingt zu ver­mei­den. Auch soll­te das Gehe­ge nicht direkt neben dem Fern­se­her oder Laut­spre­chern stehen.

Gehe­ge­grö­ße:

  • Gehe­ge müs­sen ein Min­dest­maß von 1,5qm Flä­che für 2 Tie­re haben. Die Lauf­stre­cke soll­te min­des­tens 160cm betra­gen. Bei Grup­pen ab 3 Tie­ren wird mit 0,5 qm pro wei­te­rem Tier gerechnet.
  • Grund­sätz­lich gilt: „Umso grö­ßer umso artgerechter!“
  • Für zwei jün­ge­re Tie­re wür­den wir uns min­des­tens 2qm wünschen.
  • Wün­schens­wert ist ein zusätz­li­cher täg­li­cher, gesi­cher­ter Auslauf.
  • Wir behal­ten uns vor den Platz für jedes Tier nach deren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen zu bewerten.
  • Ganz beson­ders wich­tig ist uns, dass sich unse­re Tie­re durch die Ver­mitt­lung im Platz­an­ge­bot nicht verschlechtern.

Bit­te kon­tak­tie­ren sie uns bevor sie bau­en! Hier eine Bau­an­lei­tung für 2 Tie­re.

Wir ver­mit­teln NICHT in han­dels­üb­li­che Dop­pel­stock- oder Gitterkäfige!

Gehe­ge­ein­rich­tung und ‑pfle­ge:

  • Meer­schwein­chen sind Flucht­tie­re, die aus­rei­chend nager­fes­te Ver­steck­mög­lich­kei­ten benö­ti­gen. Gut geeig­net sind z. B. Kork­röh­ren, Tun­nel, Eta­gen, Unter­stän­de, Häu­ser (mit min. zwei Ein- Aus­gän­gen). Fri­sches Was­ser und aus­rei­chend Heu (in Heu­rau­fen) muss stän­dig zur Ver­fü­gung stehen.
  • Das Gehe­ge ist regel­mä­ßig aus­zu­mis­ten, zu säu­bern und instandzuhalten.

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Frei­ge­he­ge im Gar­ten (Tages­aus­lauf):

  • Ein­bruch­si­cher­heit vor Fress­fein­den ( z. B. Mar­der), Greif­vö­geln und Nach­bar­stie­ren (Kat­ze, Hund) ist sicherzustellen.
  • Ein­bruch­si­cher­heit nach allen Sei­ten, Boden­ab­si­che­rung und eine Absi­che­rung nach oben muss gege­ben sein.
  • Im Frei­ge­he­ge muss Schutz gegen alle Wit­te­run­gen vor­han­den sein (Käl­te, Hit­ze, Regen etc.).
  • Das Frei­ge­he­ge muss auf gif­ti­ge Pflan­zen geprüft und die­se ggf. sorg­fäl­tig ent­fernt werden.

Ganz­jäh­ri­ge Außen­hal­tung oder Kaltstallhaltung:

Ganz­jäh­ri­ge Außen­hal­tung für Meer­schwein­chen ist sehr kom­plex und auf­wen­dig. Daher prü­fen wir die­se Plät­ze beson­ders intensiv:

  • Wir ver­mit­teln nur in Grup­pen mit min­des­tens 4 – 6 Meerschweinchen.
  • Die Iso­lie­rung der Schutz­hüt­ten muss so aus­ge­legt sein, dass auch bei (minus) ‑20 °C eine Tem­pe­ra­tur von min­des­tens +10 °C nicht unter­schrit­ten wird.
  • Fut­ter und Was­ser dür­fen nie­mals einfrieren.
  • Die Schutz­hüt­ten müs­sen so belüf­tet sein, dass sich kein Kon­dens­was­ser bildet.
  • Die Schutz­hüt­ten müs­sen aus­rei­chend Platz für alle Tie­re bieten.
  • Das Frei­ge­he­ge muss ein­bruchs­si­cher vor Fress­fein­den sein (s. o. Frei­ge­he­ge im Garten).
  • Im Frei­ge­he­ge muss Schutz gegen alle Wit­te­run­gen vor­han­den sein (ver­schie­de­ne Zonen): Käl­te, Schnee, Regen, Hagel, Wind, Sturm, inten­si­ve Son­nen­ein­strah­lung usw.
  • Der Gesund­heits­zu­stand der Meer­schwein­chen muss täg­lich kon­trol­liert werden.

Ernäh­rung:

  • Meer­schwein­chen haben einen Stopf­ma­gen, das heißt, sie benö­ti­gen rund um die Uhr Heu und mehr­mals täg­lich Frisch­fut­ter. Fut­ter­res­te sind zu ent­fer­nen, um schäd­li­che Gärungs­pro­zes­se zu ver­mei­den. Auf Tro­cken­fut­ter mit Getrei­de, Nager­stan­gen und Süßig­kei­ten für Nager muss ver­zich­tet wer­den. Tro­cken­fut­ter muss getrei­de­frei sein und es darf kein Brot (weder frisch noch alt) ver­füt­tert werden.

    Auf unse­rer Home­page fin­den Sie in der Rubrik „Ernäh­rung“ vie­le Tipps und Hin­wei­se für eine gesun­de und art­ge­rech­te Ernäh­rung der Tiere.

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Tier­ärzt­li­che Versorgung:

  • Beim Auf­tre­ten von Krank­heits­sym­pto­men ist das Tier umge­hend einem Tier­arzt mit fach­li­chen Kennt­nis­sen für Klein- Heim­tie­re vor­zu­stel­len. Meer­schwein­chen sind Meis­ter der Tar­nung und ver­ber­gen oft, wenn etwas nicht stimmt. Bit­te war­ten Sie nicht mit dem Tier­arzt­be­such, im Zwei­fels­fall könn­te jede Hil­fe zu spät kommen!
  • Gera­de bei älte­ren Tie­ren ist ein jähr­li­cher Rou­ti­ne-Check-up unerlässlich.

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Platzkontrolle:

  • Die Ver­mitt­lung erfolgt nach posi­ti­ver Platz­kon­trol­le. Mit der Platz­kon­trol­le stel­len wir sicher, dass unse­re Tie­re in eine art­ge­rech­te Hal­tung ver­mit­telt werden.
  • Wir behal­ten es uns vor auch nach Ver­mitt­lung eines Tie­res Platz­kon­trol­len durch­zu­füh­ren. Mit Nach­kon­trol­len stel­len wir sicher, dass die art­ge­rech­te Hal­tung auf Dau­er gewähr­leis­tet ist.

Kei­ne Weitervermittlung:

  • Eine Wei­ter­ver­mitt­lung des Tie­res ist nicht zuläs­sig. Auch an Ihnen bekann­te Per­so­nen (Freun­de, Nach­barn, Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge) ist eine Wei­ter­ver­mitt­lung nicht gestattet.
  • Bit­te set­zen Sie sich mit uns in Ver­bin­dung, wenn unvor­her­seh­ba­re Grün­de dazu füh­ren, dass das Tier nicht mehr gehal­ten wer­den kann oder eine Hal­tung nicht mehr in der ver­ein­bar­ten Wei­se mög­lich ist.

Haf­tung bei Ver­let­zun­gen und spä­te­ren Krankheiten:

  • Bei Ver­ge­sell­schaf­tun­gen kommt es oft zu Rang­kämp­fen. Lei­der kön­nen die­se in sel­te­nen Fäl­len auch blu­tig ver­lau­fen. Daher kommt es manch­mal zu Ver­let­zun­gen, die tier­ärzt­lich ver­sorgt wer­den müs­sen. Dadurch anfal­len­de Kos­ten wer­den nur für das Tier über­nom­men, wel­ches sich im Besitz des Ver­eins Heu­wus­ler Mün­chen e.V. befindet.
  • Alle Tie­re, die durch den Ver­ein Heu­wus­ler Mün­chen e.V. ver­mit­telt wer­den, sind von einem Tier­arzt unter­sucht wor­den und wer­den nur ver­ge­sell­schaf­tet, wenn das Tier gesund ist. Im Fal­le von Vor­er­kran­kun­gen wei­sen wir auf die­se hin. Für spä­ter auf­tre­ten­de Krank­hei­ten über­nimmt der Ver­ein Heu­wus­ler Mün­chen e.V. kei­ne Haf­tung und erstat­tet kei­ne Kos­ten für Tier­arzt­be­hand­lun­gen, Medi­ka­men­te usw.

Wir haben uns vor der Ver­mitt­lung sehr inten­siv um die Tie­re gekümmert -

bit­te infor­mie­ren Sie uns vor der Ein­schlä­fe­rung oder beim Tod eines Tieres.

Ihr Heu­wus­ler Mün­chen e.V. – Team