Pum­mel und Moreno – 2 unkas­trier­te Meer­schwein­chen­bu­ben ausgesetzt

PummelMorenoCollageMan kann mal wie­der nur den Kopf schüt­teln. Das sind Pum­mel und Moreno. Sie wur­den vor kur­zem ein­fach auf einer Kin­der- und Jugend­farm aus­ge­setzt. Unkas­triert. In's Meerschweinchengehege!!!

Wir haben Pum­mel und Moreno am 06.08.2019 auf­ge­nom­men. ⭐︎Kas­tra­ti­ons­pa­ten wer­den noch gesucht! ⭐︎

Die Kon­se­quen­zen auf der Farm sind uns noch nicht bekannt, man kann aber wohl damit rech­nen, dass die Jungs auf ihrer arran­gier­ten Exkur­si­on ein paar Mädels gedeckt haben. Dass das bei älte­ren Schwein­chen zu lebens­be­droh­li­chen Pro­ble­men füh­ren kann, hat der Aus­set­zer nicht gewusst oder nicht bedacht. Man kann in jedem Fall davon aus­ge­hen, dass weder viel Hirn noch viel Herz im Spiel waren, denn aus­set­zen ist im Stich las­sen und außer­dem straf­bar. Die Mit­ar­bei­ter der Farm haben den unge­wünsch­ten Zuwachs glück­li­cher­wei­se schnell bemerkt, raus­ge­fischt und uns kon­tak­tiert. Die Jungs sind inzwi­schen auf Gesund­heit gecheckt, kas­triert und sit­zen nun ihre Kas­tra­ti­ons­frist auf einer unse­rer Pfle­ge­stel­len ab. Ab dem 25.09.19 dür­fen die bei­den aus­zie­hen. Gefällt Dir einer? Bewirb Dich!

Moreno: ein klei­ner schwar­zer Crested-Bock, schät­zungs­wei­se 6 Mona­te alt und super lus­tig, quas­selt unentwegt.

Pum­mel: auch crested, creme-grau-schwar­zer hüb­scher Kerl, bereits erwach­sen aber noch jung, sehr chil­lig und entspannt.

Infos zum Thema:

- Wenn Meer­schwein­chen älter als 1 Jahr sind und noch nicht gewor­fen haben, kann das Becken ver­knö­chern und wei­tet sich bei einer Geburt nicht aus­rei­chend, was zum Tod des Mut­ter­tie­res und der Babys füh­ren kann.

- Auch nach der Kas­tra­ti­on kön­nen Meer­schwein­chen Männ­chen noch meh­re­re Wochen frucht­bar sein. Daher müs­sen sie eine soge­nann­te Kas­tra­ti­ons­frist von 6 Wochen 'absit­zen', also getrennt von Weib­chen, damit kei­ne unge­woll­te Träch­tig­keit entsteht.

- Wer Tie­re aus­setzt, macht sich straf­bar! Das Aus­set­zen eines Haus­tie­res mit dem Ziel, sich sei­ner zu ent­le­di­gen, ist eine Ord­nungs­wid­rig­keit und wird gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geld­bu­ße bis zu 25.000,00 EUR bestraft.

PummelUndMorenoFB

Wol­len Sie Kas­tra­ti­ons­pa­te wer­den? Dann schrei­ben Sie uns an info@​heuwusler-​muenchen.​de.